MZUREGebäudereinigung

Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen und Eigentümer

Der Bereich, über den sich Mieter zuerst beschweren. Und den man am leichtesten im Griff hat.

Kurz erklärt

Treppenhausreinigung ist die turnusmäßige Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen eines Wohn- oder Geschäftshauses. Dazu zählen Treppenläufe, Podeste, Handläufe, Eingangsbereich, Kellergang und Fahrradraum. Die Kosten sind nach Betriebskostenverordnung als Position Gebäudereinigung auf die Mieter umlagefähig.

Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus, die Terrazzostufen werden feucht gewischt

Was dazugehört.

Treppenläufe und Podeste

Kehren und feucht wischen, Ecken und Kanten einzeln. Genau die Stellen, an denen sich sonst der Rand aus altem Schmutz bildet.

Handläufe und Geländer

Feucht abgewischt. Der meistberührte Gegenstand im ganzen Haus.

Eingangsbereich und Sauberlaufzone

Matte aufnehmen, darunter reinigen, Matte zurück. Sonst wandert der Schmutz nur unter die Matte.

Briefkastenanlage und Klingeltableau

Staub, Fingerabdrücke, Werbungsreste.

Keller, Fahrradraum, Waschküche

Im vereinbarten Turnus, meist seltener als das Treppenhaus.

Hausflurfenster

Nach Absprache im Quartal. Kein Treppenhaus wirkt hell, wenn das Fenster im Halbdunkel liegt.

Für wen wir das machen.

  • Hausverwaltungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Private Vermieter
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Gewerbeimmobilien mit Mieterwechsel

Rhythmus und Turnus

Wöchentlich oder 14-tägig, in stark genutzten Häusern auch zweimal pro Woche. Kellerbereiche üblicherweise monatlich.

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Ist die Treppenhausreinigung auf Mieter umlagefähig?

Ja. Nach Paragraf 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung zählt die Gebäudereinigung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart. Voraussetzung ist, dass die Reinigung tatsächlich durchgeführt und abgerechnet wird.

Was passiert, wenn ein Termin ausfällt?

Nichts fällt ersatzlos aus. Fällt ein Termin durch Feiertag oder Krankheit aus, holen wir ihn nach oder stellen eine Vertretung. Nicht erbrachte Leistung wird nicht berechnet, das steht so im Vertrag.

Können wir mehrere Objekte über einen Vertrag laufen lassen?

Ja, und genau dafür sind wir gebaut. Sie bekommen einen Ansprechpartner, eine Sammelrechnung mit Aufschlüsselung je Objekt und einen Reinigungsplan pro Haus. Das ist der Unterschied zu fünf einzelnen Dienstleistern.

Treppenhausreinigung gesucht?

Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt. Wir sehen es uns kostenlos an und nennen Ihnen einen Festpreis.

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